Die Forscher untersuchten Qualität und Auswirkungen der polizeilichen Aufklärung in der EU. Europa engagiert sich in der Praxis, aber die Bemühungen sind bruchstückhaft und unkooperativ. Diese Arbeitsweise kann Verstöße gegen die Unschuldsvermutung darstellen und ist im Zusammenhang mit Prozessbeweismitteln nicht zu empfehlen.
Hinter der Praxis der polizeilichen Aufklärung steht die Annahme, dass deren Arbeit die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung und Verhinderung von Verbrechen unterstützt. Dennoch ist jedoch nicht jeder davon überzeugt; in der Praxis müssen gleichermaßen Bürgerrechtsfragen ausgewogen werden.
Das EU-finanzierte Projekt EUCRIMINTEL (Criminal intelligence in the EU) widmete sich der Zerstückelung der polizeilichen Aufklärung in der EU, der Rolle und Qualität dieser Arbeit sowie jeglichen Konflikten mit Rechten und demokratischen Grundsätzen. Das Projekt lief ab Oktober 2012 für zwei Jahre.
Die Partner stellten fest, dass zahlreiche europäische Gremien trotz gegenteiliger Behauptungen an der Ermittlungsarbeit beteiligt sind. Die Agenturen sind jedoch fragmentiert und ihnen mangelt es an Kohärenz, was teilweise von dem Unwillen zur Zusammenarbeit herrührt.
Das Projekt etablierte ein allgemeines theoretisches Rahmenwerk, das sich der Prävention, dem Konzept des Intelligence Cycle und der Vereinbarkeit von Aufklärung mit den Rechten widmet. Das Team kam zu dem Schluss, dass polizeiliche Datensammlung und -analyse nur in begrenztem Maße gegen die Unschuldsvermutung verstoßen, insbesondere dann, wenn die polizeilichen Aufklärungsaktivitäten eine Form der totalen Überwachung annehmen.
Die Forscher befragten mehr als zehn maßgebliche amerikanische und europäische Akteure, die anonym blieben, um zu dokumentieren, wie polizeiliche Aufklärung betrieben und eingesetzt wird. Diese Etappe bestätigte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei übermäßige Informationsbeschaffung die Ermittlungsfunktion behindern kann. Die europäische strategische Aufklärung ist offenbar sehr gut, was jedoch für die operative Aufklärung nicht nachgewiesen werden konnte.
Aus den Projektinterviews konstatierte man, dass die europäische Aufklärung hauptsächlich zur strategischen Politikgestaltung und nur in sehr begrenztem Maße für die Strafjustiz eingesetzt wird. Die Studie kam zu der Feststellung, dass, während die Aufklärung wertvolle Anregungen in der Phase der Strafverfolgung liefern kann, Informationen dieser Art aus den Verhandlungen herausgehalten werden sollten.
EUCRIMINTEL ermöglicht den Interessengruppen, die Form der Aufklärungsdienste auf nationaler und EU-Ebene neu zu strukturieren. Zweitens unterzog die Arbeit die Qualität der Aufklärung einer Bewertung und klärte die Grenzen ihres Einsatzes.