Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" - Kommission verabschiedet zweiten Bericht
Auf einen Vorschlag von Marcelino Oreja, dem für audiovisuelle Politik verantwortlichen EU-Kommissar, hat die Europäischen Kommission den zweiten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Anwendung der Richtli...
Auf einen Vorschlag von Marcelino Oreja, dem für audiovisuelle Politik verantwortlichen EU-Kommissar, hat die Europäischen Kommission den zweiten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über die Anwendung der Richtlinie 89/552/EWG verabschiedet, die auch als die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" bekannt ist.
Der Bericht umfaßt den Zeitraum von Januar 1995 bis Juli 1997, dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (Richtlinie 97/36/EG). Signifikant für diesen Zeitraum war die Einführung der ersten digitalen Fernsehdienste in Europa, die Richtlinie stellt einen Teil des gemeinschaftlicher Bezugsrahmens für diese Anbieter dar. Bis 1996 zählte Europa über 250 Fernsehsender, ihre Zahl hat sich in den letzten sechs Jahren verdoppelt. Anfang 1997 gab es in Europa mehr als 330 satellitenübertragene Digitaldienste (gegenüber 10 Anfang 1996).
Dieser Zeitraum war außerdem durch die vielen Urteile charakterisiert, die in direktem Zusammenhang mit der Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof erlassen wurden. Insgesamt hat das Gericht sieben Entscheidungen angenommen. Der vorliegende Bericht analysiert diese Entscheidungen, die insbesondere auf die Kriterien zur Bestimmung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Sendeanstalten bedeutende Auswirkungen haben. Der Grundsatz ''home country control'' erscheint durch diese Rechtsprechung gestärkt und leichter durchführbar.
Zwei Entscheidungen haben außerdem bedeutende Auswirkungen auf die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie über Werbung und Sponsoring. In diesem Zusammenhang gibt es in einigen Mitgliedstaaten (Griechenland, Italien, Spanien und Portugal) scheinbar spezifische Probleme mit der korrekten Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie über Werbung. In vielen Fällen hat die Kommission daher Beschwerden von Verbraucherverbänden erhalten, die derzeit von ihr geprüft werden.
veröffentlicht: 2017-08-07