Aus der Überprüfung der Auswirkungen, die internationale Verfahren auf die Strafverfolgungsraten vor nationalen Gerichten haben, ist viel Nutzen zu ziehen. Dabei beleuchtet man die Probleme der Einschränkungen der internationalen Gemeinschaft bezüglich Situationen im Zusammenhang mit Massengräueltaten, um Verbesserungen vorzunehmen.
Im Falle von Massengräueltaten bestimmt die Errichtung und Tätigkeit von
internationalen Strafgerichtshöfen die individuelle und staatliche
Verantwortung. Diesem Thema wurde bereits eine beträchtliche Menge an
Aufmerksamkeit gewidmet, doch die nationalen Gerichte verfügen nur über
eine begrenzte Kapazität, um die Anklagelast zu bewältigen. Obgleich die
internationale Gemeinschaft das Ziel verfolgt, den richtigen Einsatz
der nationalen Gerichte zu gewährleisten, hat die Koordinierung ihrer
Tätigkeit Grenzen. Das führt zu unzureichenden Reaktionen auf äußerst
komplexe Situationen.
Das durch die EU finanzierte Projekt "Impact of international criminal procedures on domestic criminal procedures in mass atrocity cases" (
DOMAC) konzentrierte sich auf die Interaktion zwischen nationalen und internationalen Gerichten bei der Verfolgung von Personen im Fall von Massengräueltaten. Folglich wurden Methoden zur verbesserten Koordinierung nationaler und internationaler Verfahren sowie zum besseren Einsatz der nationalen Gerichte angeboten.
Man analysierte verschiedene Beziehungsmuster zwischen internationalen Strafgerichten und innerstaatlichen Gerichtsbarkeiten. Die umfassende Arbeit ergab viele Resultate. In dem Bestreben, der Straffreiheit ein Ende zu setzen, wurde ein Bericht erstellt, der Verfolgung und Verurteilung von internationalen Verbrechen von ausgewählten westlichen Staaten vorstellt.
Eine Hauptleistung war der Schwerpunkt der Ermittlung der wichtigsten Bemühungen mit dem Ziel der Entwicklung lokaler Kapazitäten, um Personen für völkerrechtliche Verbrechen strafrechtlich verfolgen zu können. Desweiteren lag das Hauptaugenmerk der Forschung auf dem Erlangen eines tieferen Verständnisses für den Einfluss der Kapazitätsentwicklung und der damit verbundenen Initiativen und Prozesse. Von daher konzentrierte man sich in erster Linie auf die Erfahrungen von Bosnien und Herzegowina, Kolumbien und Sierra Leone. So konnte eine Veranschaulichung sehr verschiedener Situationen in Bezug auf die existierenden Kapazitäten sowie rechtlichen und kulturellen Kontexte realisiert werden.
Die Erkenntnisse fanden auf Konferenzen und über die Internetseite Verbreitung. Sie werden zur Verbesserung des akademischen und professionellen Diskurses über die Beziehung zwischen internationalen und nationalen Gerichten beitragen. Die Resultate werden überdies einen langfristigen Beitrag zur Untersuchung der internationalen Strafgerichtsbarkeit und zu den zukünftigen Reformen auf diesem Gebiet bilden.