Task Force "Zug der Zukunft": Leitlinien für den Aktionsplan

Von der Europäischen Kommission wurden die folgenden Leitlinien für den Aktionsplan der Task Force "Zug der Zukunft" veröffentlicht:Die Eisenbahnen sehen sich einer Vielzahl von äußerst wichtigen wirtschaftlichen und industriellen Aufgaben gegenüber, wenn sie effektiv auf di...

Von der Europäischen Kommission wurden die folgenden Leitlinien für den Aktionsplan der Task Force "Zug der Zukunft" veröffentlicht:

Die Eisenbahnen sehen sich einer Vielzahl von äußerst wichtigen wirtschaftlichen und industriellen Aufgaben gegenüber, wenn sie effektiv auf die Möglichkeiten des Marktes reagieren sollen, die aus dem anhaltenden Nachfragewachstum im Personen- und Güterverkehr erwachsen. Die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen und unternehmerisch orientierten Bahnsystems der Zukunft erfordert die Mobilisierung aller Beteiligten - Betreiber, Anbieter von Anlagen und Komponenten, Regulierungsbehörden, Gewerkschaften und Eisenbahnnutzer im allgemeinen -, um gemeinsam die mannigfaltigen Aufgaben für die Eisenbahnen zu erörtern und geeignete Strategien zu erarbeiten, mit denen auf die Markterfordernisse reagiert werden kann.

Ausgehend davon sowie in Übereinstimmung mit ihrer Aufgabenstellung wird die Haupttätigkeit der Task Force der Kommission in der Analyse der möglichen Auswirkungen eines Technologieerwerbs auf die Entwicklung des Eisenbahnsektors sowie in der Formulierung einer einheitlichen Strategie für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) bestehen, mit deren Hilfe die Gesamtwirksamkeit des Eisenbahnverkehrs wesentlich verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft in diesem Bereich auf den Weltmärkten gesteigert werden soll.

Die Tätigkeit der Task Force wird sich auf folgende Hauptgebiete erstrecken:

- Überblick über den Schienenverkehrsmarkt:

Überblick über die wichtigsten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit der Herausbildung des Schienenverkehrsmarktes. Dazu gehört eine Untersuchung der Aufgaben und Probleme, vor denen die bedeutsamsten Akteure -Anbieter von Bahntechnik, Betreiber, Dienstleister - stehen, sowie der Tendenzen, die sich aus der Verwirklichung der gemeinschaftlichen Verkehrspolitik ergeben. Ferner sind die Deregulierung der Märkte, die Branchenstruktur, die sich herausbildenden Mobilitätsbedürfnisse sowie die Entwicklung hin zu umweltfreundlicheren Produktions- und Betriebsarten zu untersuchen;

- Potentielle Strategien für Marktdurchdringung und -konsolidierung:

Ermittlung der verschiedensten politischen, finanziellen, ordnungspolitischen und ökonomischen Instrumente, die die Formulierung wirksamer Strategien zur Konsolidierung der bestehenden Märkte und Durchdringung der im vorstehenden Absatz beschriebenen neuen Märkte ermöglichen. Die Hauptziele bestehen darin, die Bahnbetreiber zu einem besseren Dienst am Kunden zu befähigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Zulieferindustrie auf den Weltmärkten zu erhöhen;

- Anforderungen im Hinblick auf den Erwerb strategisch wichtiger Technologien - Betriebs- und Produktionserfordernisse:

Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen - kritische Bewertung der wichtigsten technologischen Fragen, die es zu lösen gilt, um wesentliche schrittweise Veränderungen in Sachen Effektivität der Bahnbeförderung und Fähigkeit des Wirtschaftsbereichs, qualitativ bessere und preiswertere Erzeugnisse bei kürzeren Vorlaufzeiten und im Rahmen der Zwänge anzubieten, die durch eine immer stärkere Tendenz zu einem unternehmensorientierten Markt entstehen;

- Strategischer FTE-Aktionsplan für die Eisenbahn:

Ein auf dem Technologiebedarf beruhender Gesamtplan für Bahn-FTE soll sich Aspekten wie der Koordinierung der erforderlichen FTE-Arbeit auf Gemeinschafts- und einzelstaatlicher Ebene sowie der Einteilung von Aktivitäten in Cluster zur Entwicklung eines mit Prioritäten versehenen Programms von Technologie-Demonstrationsprojekten mit hohem Zugewinn widmen. Bei der Durchführung ist auch anderen Gemeinschaftsinstrumenten Rechnung zu tragen: den Strukturfonds, den Artikeln 130k und 130l des EG-Vertrages und anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Für die FTE-Maßnahmen ist ein einheitlicher Rahmen zu erarbeiten, in dem folgende Aspekte ausgewiesen sind:

- Zielsetzungen der geleisteten Arbeiten, darunter:

* Ermittlung der anstehenden Hauptthemen;
* Potentielle Teilnehmer;
* Wichtigste geplante Ergebnisse und Zeitplan;
* Abschätzung der erforderlichen Mittel;
* Flankierende Maßnahmen zur Sicherung der allgemeinen Verbreitung und Verwertung der einzelnen FTE-Ergebnisse;

- Flankierende Maßnahmen:

Darunter fallen Maßnahmen zur Erleichterung der Überführung von Ergebnissen in die Praxis, einschließlich Aus- und Fortbildung sowie Technologietransfer. Dazu gehört außerdem die Notwendigkeit der vornormativen Forschung, die die Grundlage für die Schaffung eines soliden ordnungspolitischen Rahmens bildet, mit dessen Hilfe die Zeitspanne zwischen technologischer Entwicklung und Marktkonsolidierung verkürzt werden kann;

- Organisationsaufbau und Umsetzung der Maßnahmen

Die Task Force wird aus einer Gruppe von Mitarbeitern der verschiedenen Kommissionsdienststellen bestehen, die in Bezug zum Eisenbahnsektor stehen. In enger Abstimmung mit den Hauptbeteiligten sind von der Task Force die strategischen Hauptaufgaben für die Eisenbahn allgemein festzulegen. Darüber hinaus ist zu ermitteln, welchen Beitrag neue Technologien bei der Suche nach effektiven Antworten auf die Erfordernisse des Marktes leisten können. Ausgehend von diesen allgemeinen Prämissen ist ein einheitlicher FTE-Aktionsplan zu erarbeiten, der sich auf eine begrenzte Zahl vorrangiger Technologie-Demonstrationsmaßnahmen stützt. Dabei sollten Aspekte von gemeinsamem wirtschaftlichen Interesse im Mittelpunkt stehen, die die Gesamteffektivität des Schienenverkehrs wesentlich steigern können bzw. die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft in diesem Bereich auf den Weltmärkten stärken.

Es wird vorgeschlagen, die Arbeit der Task Force durch einen flexiblen und anpassungsfähigen organisatorischen Rahmen zu unterstützen, der auf einer wie folgt aussehenden zweigeteilten Struktur beruht:

- Hochrangige Lenkungsgruppe:

Ausgehend von der Analyse der Hauptprobleme im Eisenbahnsektor und der Ermittlung der Gebiete von gemeinsamem Interesse wird eine aus leitenden Vertretern der Kommissionsdienststellen, des Schienenverkehrs der Gemeinschaft allgemein - Bahnbetreiber, Anbieter, Gewerkschaften, Eisenbahnnutzer und Regulierungsbehörden - bestehende hochrangige Lenkungsgruppe einen Rahmen für die gemeinsamen Maßnahmen des Technologieerwerbs schaffen. Teil dieser Arbeit sollte auch die Festlegung langfristiger Zielsetzungen und der Durchführungsschritte sowie eine Tätigkeitsprüfung und die Mittelplanung sein. Ferner sind Maßnahmen zu umreißen, mit deren Hilfe die Zeitspanne zwischen technologischer Entwicklung und Marktdurchdringung verkürzt werden kann;

- Technische Arbeitsgruppen:

Gegebenenfalls werden Arbeitsgruppen mit Sachverständigen ernannt, die sich auf der Grundlage strategischer Leitlinien der hochrangigen Lenkungsgruppe mit der Erarbeitung detaillierter Vorschläge befassen. Dabei sind insbesondere die vorgeschlagenen Prioritätsvorhaben so detailliert auszuarbeiten, daß eine vergleichende Bewertung mit den unter das Vierte Rahmenprogramm fallenden FTE-Maßnahmen erfolgen kann. Des weiteren sind kurz-und mittelfristige Zusatzmaßnahmen festzulegen, die zu einer Erfüllung der anvisierten strategischen Zielsetzungen beitragen.

Der Aktionsplan ist in Übereinstimmung mit den Zielen und Durchführungsmodalitäten des Vierten Rahmenprogramms zu erarbeiten. Es sind vier verschiedene Phasen vorgesehen:

* Phase I: Koordination entsprechender laufender Aktivitäten: im Rahmen eines Koordinierungsrahmens Zusammenführung von Forschungsprojekten, die in Bezug zu den für Technologie-Demonstrationen ausgewählten Themen stehen;

* Phase II: Zusammenfassung geplanter Aktivitäten: Einteilung der Aktivitäten der verschiedenen spezifischen Programme in Cluster, und zwar durch gezielte und abgestimmte Aufforderungen zur Einreichung von Forschungsvorschlägen zu den ausgewählten Themen;

- Phase III: Erweiterung durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel: durch zusätzliche Ressourcen, die zur Stärkung der Gemeinschaftsaktionen, insbesondere im Hinblick auf Zusatzaktivitäten, Technologieintegration und Demonstrationen im Großmaßstab, auf Gemeinschafts- oder Länderebene bereitgestellt werden können;

- Phase IV: Empfehlungen: für neue zielorientierte FTE-Szenarien und Durchführungsverfahren, die in das Fünfte Rahmenprogramm aufgenommen werden könnten.

Zeitplan und vorgesehene Ergebnisse:

- Diagnosebericht zu den wichtigsten politischen, wirtschaftlichen, technischen und sozialen Problemen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Eisenbahnmarktes sowie den Auswirkungen, die der Erwerb strategischer Technologien auf die Entwicklung des Sektors allgemein hat (bis Ende November 1995);
- Bestandsaufnahme der auf Gemeinschafts- oder Mitgliedstaatenebene derzeit laufenden oder geplanten FTE-Aktivitäten im Eisenbahnsektor, einschließlich der im Rahmen der TEN, der verschiedenen Initiativen zur Informationsgesellschaft sowie von EUREKA geförderten Maßnahmen (bis Ende November 1995);
- Detaillierte Übersicht über die vorgeschlagenen Prioritätsprojekte, einschließlich einer Quantifizierung der Zielsetzungen (auf der Grundlage der Leistung, der Lebenszykluskosten, Sicherheit und Umweltverträglichkeit), der wichtigsten zu erwartenden Ergebnisse, von Zeitplänen, einer Aufstellung potentieller Teilnehmer sowie eines Kostenvoranschlags (bis Ende Dezember 1995);
- Durchführungsplan für die gezielten Aktionen, der im wesentlichen aus zwei Phasen besteht:

* Einer Anlaufphase auf der Grundlage der Clustereinteilung laufender und geplanter Aktivitäten innerhalb des Vierten Rahmenprogramms;
* Eine Erweiterungsphase mit zusätzlichen Maßnahmen, die sich unter Umständen aus ergänzenden FTE- und Strukturmitteln oder anderen Finanzierungvorgängen ergeben (bis Ende Februar 1996);
- Ausarbeitung von Empfehlungen für das Fünfte Rahmenprogramm (Ende Februar 1996).

Datum der letzten Änderung: 2017-08-07 17:15:01
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